Zum Verfahren

Seit dem Tod von Roger Nzoy liegt die juristische Bearbeitung seines Falles bei der Staatsanwaltschaft Renens, Kanton Waadt. Während den rund zwei Jahren wurden unter anderem Zeug*innen, Auskunftspersonen und der beschuldigte Polizist von der Staatsanwaltschaft und Polizei befragt, wobei bislang unklar bleibt, ob der zuständige Staatsanwalt Anklage erheben oder das Verfahren einstellen wird. Ungeklärt ist ausserdem, ob sich das Verfahren auf die weiteren am Einsatz vom 30. August 2020 beteiligten Polizisten ausweiten wird.

Da offenkundig eine Kollusionsgefahr (Gefahr der Beeinflussung der beschuldigten Person oder Einwirken auf Beweismittel) zwischen den drei weiteren involvierten Polizisten besteht, indem sie bspw. untereinander ihre Aussagen abgleichen könnten, beantragte der Anwalt der Familie (die Privatklägerschaft) ein Verbot der Einsicht in die jeweiligen Einvernahmeprotokolle. Diesen Antrag wies sowohl der Staatsanwalt als auch das Kantonsgericht, unter anderem mit der Begründung, eine solche Kollusionsgefahr sei nicht glaubhaft gemacht worden, ab. Mit Beschwerde wurde die Sache ans Bundesgericht gezogen, wobei der Entscheid noch aussteht. 

Momentan wartet die Familie auf den Entscheid des Bundesgerichts und erwartet, dass erst wenn dieser gefällt wurde, die Staatsanwaltschaft den Fall weiterberarbeiten wird.

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